Montag, September 12, 2011

Hoppla…


…nun ist es also passiert. 26 Jahre nach seiner erstmaligen Beschlagnahme ist einer der Horrorklassiker der 70er Jahre in Deutschland kein Hort der Verherrlichung oder Verharmlosung von grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten beziehungsweise einer die Menschenwürde verletzenden Darstellungsweise mehr. So hat es das Landgericht Frankfurt am heutigen Tage bekannt gegeben. Die Liste der in Deutschland nach §131 beschlagnahmten Filme muss somit künftig ohne das Blutgericht in Texas, auch bekannt als Kettensägenmassaker oder schlicht The Texas Chainsaw Massacre auskommen. Eine Premiere, denn bisher galt: Einmal drauf, nie mehr runter... Auslöser der Rehabilitierung des Films war eine Klage der Turbine Classics GmbH, die sich seit 2008 um die Freigabe des Titels bemühte. Somit dürfen sich wohl hierzulande alsbald Neugierige selbst ein Bild davon machen, dass der sagenumwobene Titel des Films mehr impliziert, als der Film letztlich enthält. Massaker ist nicht, dafür aber ein intensives und raues kleines Stück reinstes Terrorkino. Demnächst im Elektrofachhandel ganz in ihrer Nähe.